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Aufstellung: Bindrim, Thomas Wessel, Julian Decker, Andre Erfmann, Jonas Decker, Johannes Wessel (57. Buck), Wienholt (57. Utas), Benjamin Decker (72. Kretschmar), Riedlinger, Jörg Erfmann (57. Herzog), Fischer Die nächsten Spiele: So., 19.03.17, 13:15 Uhr: RW Visbek II – SV Handorf-Langenberg So., 26.03.17, 13:15 Uhr: BW Lohne III – SV Handorf-Langenberg
Hier geht's zum Spielbericht der ärgerlichen Niederlage.
Wie auch im letzten Jahr konnte die Jugend des SV Handorf-Langenberg bei den Badminton Kreismeisterschaften der Jugend überzeugen! Insgesamt 3 Kreismeister-Titel gehen nach Handorf-Langenberg. Laura Deitermann in der Altersklasse Mädchen U17, Celine Runnebaum in der Altersklasse Mädchen U22 und Leonard Wernke in der Altersklasse Jungen U13. Für Celine war dies schon der 6.!! KM-Titel. Leonard Wernke konnte seinen Titel ebenfalls erfolgreich verteidigen. Auch die anderen Teilnehmer aus Handorf-Langenberg wussten zu überzeugen und werden im nächsten Jahr erneut angreifen! Allen Siegern herzlichen Glückwunsch!
Da unsere Zumba Trainerin Claudia die Kurse aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen kann, finden die Zumba Kurse derzeit leider nicht statt. Wir möchten uns an dieser Stelle bei Claudia für die vielen Jahre, in denen sie als Trainerin diese Kurse geführt hat, ganz besonders bedanken. Derzeit suchen wir intensiv nach einer neuen Trainerin / einem neuen Trainer, um die Kurse sobald wie möglich weiterzuführen. Wer Interesse an den Kursen hat, als Teilnehmer oder auch als Trainer, kann sich unter den unten aufgeführten Kontaktdaten melden. Sobald die Kurse wieder stattfinden, werden wir hier informieren und wenn gewünscht, auch persönlich. Kontakt: info@sv-handorf-langenberg.de
Der Vorstand des SV Handorf-Langenberg wurde mit neuen Winterjacken / Stadionjacken ausgestattet. Dies durch die Firma Mondi aus Steinfeld bei der wir uns recht herzlich bedanken möchten !!
Am Sonntag werden 8 junge Badmintonspieler (-innen) des SV Handorf-Langenberg an den Badminton Kreismeisterschaften in Vechta teilnehmen. Unser Abteilungsleiter Simon Lampe wird über die Ergebnisse berichten. Wir drücken fest die Daumen und wünschen viel Erfolg!
Hier geht's zum Spielbericht des Spitzenspiels!
Tore: 1:0 Tugay Uysal (3.) 1:1 Marcel Knaub (11., Foulelfmeter) 2:1 Felix Stukenborg (45., Foulelfmeter) 3:1 Niklas Streibel (53.) 3:2 Manuel Buck (76.) Aufstellung: Bindrim, Weimer, Nieberding (72. Jonas Decker), Wessel, Julian Decker, Benjamin Decker, Knaub, Herzog, Buck, Fischer (63. Wienholt), Riedlinger Die nächsten Spiele: So., 12.03.17, 15:00 Uhr: SV Handorf-Langenberg – SC Bakum II So., 19.03.17, 13:15 Uhr: RW Visbek II – SV Handorf-Langenberg
Hier geht´s zum Download der Einladung!
Auf der Jahreshauptversammlung des SV Handorf-Langenberg am 17. März wird der Vorstand eine Änderung der Satzung vorschlagen. Dies nach Hinweis auf eine zu tätigende Korrektur durch das FA Vechta. Hier der Wortlaut: Bisher: §3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff. in der jeweiligen Fassung der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Neu: §3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff. in der jeweiligen Fassung der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bisher: §21 Auflösung Sinkt die Mitgliederzahl unter 12 herab oder ist der Verein außerstande, seinen Zweck zu erfüllen, so können die Mitglieder die Auflösung beschließen. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Das bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks vorhandene Vermögen fällt der politischen Gemeinde Holdorf zur Weiterverarbeitung im gemeinnützigen Sinne und im Interesse des Sportes zu. (§§ 13 und 4 Abs. 2 Ziff. 4 GemV). Bei Neugründung eines Gleichbedeutenden Vereins ist das Vermögen nach vorangegangener Feststellung des satzungsgemäß festgelegten Zwecks des Vereins demselben wieder treuhänderisch Zur Verfügung zu stellen. Neu: §21 Auflösung Sinkt die Mitgliederzahl unter 12 herab oder ist der Verein außerstande, seinen Zweck zu erfüllen, so können die Mitglieder die Auflösung beschließen. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die politische Gemeinde Holdorf die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden ha  

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